Schulschließung Update.
30.03.20 17:30 Uhr
Liebe Eltern,
mit Beschluss der Landesregierung soll die Notbetreuung auf den Bereich der Osterfaerien ausgedehnt werden:
Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung. Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (Antragsformular Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen) [bitte klicken].
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Alleinerziehend oder
- der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
- Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.
Bitte nutzen Sie bei Bedarf das obenstehende Antragsformular für die Anmeldung.
Und hier finden Sie den entsprechenden Erlass in aller Ausführlichkeit (Notbetreuung in Schulen an Wochenenden und Osterferien)
Herzliche Grüße
Petra Fichtner-Gade
Schulleiterin
Update
22.03.20 11:30 Uhr
Liebe Eltern,
die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst, die zum Teil auch den ausgesetzten Schulbetrieb betreffen oder für diesen noch einmal Klarstellungen nötig machen.
Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Anmeldeformular (bitte klicken) zur Verfügung gestellt, das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden.
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:
1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten
Bereiche tätig ist.
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Update
Liebe Eltern, 22.03.20 11:30 Uhr
in der gestern gesendeten Pressekonferenz der Landesregierung Hessen wurde noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, Sozialkontakte unbedingt so weit wie möglich einzuschränken. Deshalb wird ab Montag bis auf Weiteres auch in unserer Schule kein Unterricht mehr stattfinden. Das schließt auch Praktika außerhalb der Schule ein. Auch der Girls & Boysday findet nicht statt. Eine Betreuung ist aber eingerichtet.
Für die Zeit ab Dienstag ist vorgesehen, dass kein/e Schüler*in mehr in die Schule kommt mit Ausnahme der Schüler*innen, deren Eltern wegen Corona-Virus beruflich gebunden sind z.B. Ärzte und Pflegepersonal. Aber auch dann ist eine Betreuung sichergestellt. Eltern die diese Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitten wir sich im Sekretariat zu melden und das entsprechende Formular zur „Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur“ auszufüllen.
Aufgrund der Schließung der Schule sind die Anmeldegespräche und die Schuleingangsuntersuchungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Sobald die Gespräche wieder aufgenommen werden können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.
Damit die Schulfreizeit sinnvoll genutzt wird, werden wir über verschiedene Medien dafür sorgen, dass Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht.
Die Situation ist für uns alle nicht einfach, aber wir hoffen, dass wir sie gemeinsam gut meistern können. Bei Fragen stehen das Schulleitungsteam und ich Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Petra Fichtner-Gade
Schulleiterin
Gemeinsam lernen – leben – wachsen
Individuelle Förderung in altersgemischten Gruppen, Inklusion, Helferprinzip, Auswahl von zunehmend eigenen Themen in Projekt, Fachunterricht erst ab Jahrgang 5 (Englisch), ab Jahrgang 6 (Mathematik, Französisch), keine äußere Leistungsdifferenzierung, Offenhalten des Schulabschlusses bis zum Ende des Jahrgangs 10, Förder- und Forderangebote, Lerntraining für einzelne Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit der Universität Kassel…