Ferienbetreuung: Rechtsanspruch & unsere Angebote ab den Herbstferien 2026.
Liebe Eltern der Stufen I und II,
hier kommen noch einmal ein paar Informationen bezüglich der zukünftigen Ferienbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung:
1. Für die Reformschule sind die Herbstferien 2026 die ersten Ferien, die unter den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung fallen. In den kommenden Sommerferien gibt es also noch das bisherige Modell der Ferienbetreuung.
2. Der Rechtsanspruch auf Ganztags- bzw. Ferienbetreuung gilt zunächst nur für die Kinder, die dann die erste Klasse besuchen.
3. Der Pakt des Ganztags (Rechtliche Anspruch der Erstklässler) soll eine Kooperation zwischen Schulen, Stadt und Betreuungsträgern sein. Die Zuständigkeit für Fragen zum Rechtsanspruch, zu fehlenden Plätzen, zur Organisation der Ferienbetreuung oder zu grundsätzlichen Regelungen liegt beim Amt für Schule und Bildung der Stadt Kassel.
4. Die Ferienbetreuung im Rahmen des Pakts (Rechtlicher Anspruch der Erstklässler) findet nicht unbedingt an der eigenen Schule statt, sondern möglicherweise an einem oder mehreren anderen Standorten.
5. Zukünftig soll es einen Katalog mit den Angeboten geben. Dieser liegt derzeit jedoch noch nicht vor, sodass wir noch nicht wissen, wie die Anmeldung und Platzvergabe konkret organisiert werden wird.
6. Unser gemeinsames Ziel ist es, das bisherige außerordentliche Ferienbetreuungsangebot des Fördervereins der Reformschule auch künftig ergänzend zum gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der Klassen 0 bis 4 aufrechterhalten zu können. Sollten für Kinder der ersten Klassen darüber hinaus weitere Betreuungszeiten im Rahmen des gesetzlichen Rechtsanspruchs erforderlich sein, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig Kontakt mit der Stadt Kassel aufzunehmen
Freundliche Grüße die Schulleitung und der FöV der Reformschule Kassel

