Quarantänebestimmungen Einreisende – auch Schülerinnen und Schüler – aus Risikogebieten

Quarantäne

Wie lange gilt die Verordnung?
Bis voraussichtlich Samstag, den 31. Oktober.

Wer muss in Quarantäne: 

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 aufgehalten haben, müssen zwei Wochen in Quarantäne, wenn Sie nicht einen aktuellen (!) negativen Corona-Test vorlegen können.

Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler.

Welche Gebiete Risikogebiete für Infektionen mit SARS-CoV-2 sind, wird durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgestellt und durch das Robert-Koch Institut veröffentlicht. Sie können auch direkt auf die hinterlegten Begriffe klicken. Die Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Wie kann ich mich testen lassen, wenn ich nach Einreise aus einem Risikogebiet auf direktem Weg in der eigenen Häuslichkeit angekommen bin? 

Melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, das Sie für den Arztbesuch von der Quarantänepflicht befreien kann.  Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder in einem Testzentrum Ihrer Wahl. Zum Nachweis Ihrer Reise halten Sie ggf. Unterkunftsbuchungen bereit. Bis zum Testergebnis fallen Sie unter die geltenden Quarantänebestimmungen. Erst mit negativem Ergebnis sind Sie hiervon befreit. Bitte beachten Sie, dass die Testung nur binnen 72 Stunden nach der Einreise kostenlos ist. Überschreiten Sie diese Zeit, müssen die Testkosten privat getragen werden.

Einreisende

Was ist für Einreisende prinzipiell zu beachten?
Einreisende aus sog. Risikogebieten (diese finden Sie hier) müssen sich direkt und ohne Umwege in häusliche Quarantäne begeben. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und teilen Sie dort die Angaben mit zu

  • ihrer Identität einschließlich des Geburtsdatums,
  • ihrer Reiseroute,
  • ihren Kontaktdaten einschließlich ihrer Telefonnummer, ihrer E-Mail-Adresse und der Anschrift ihres Wohnsitzes oder ihres voraussichtlichen Aufenthaltsortes oder ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsorte in der Bundesrepublik Deutschland,
  • dem Vorliegen typischer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot) sowie
  • dem Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses über eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Ausgenommen davon sind Einreisende, die ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, für das maximal 48 Stunden vor Einreise ein PCR-Test durchgeführt wurde und das bescheinigt, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorliegt. Ein negativer PCR-Test ist als ärztliches Zeugnis ausreichend. Einreisende sind dann von den Quarantänebestimmungen befreit.
Auch nach Einreise aus einem Risikogebiet kann ein negatives ärztliches Zeugnis die Quarantäneregelung aufheben. Auch hier stellt ein negativer PCR-Test einen ausreichenden Nachweis dar. Dieser ist nur dann kostenlos, wenn er binnen 10 Tagen nach Einreise durchgeführt oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasst wird.

Bitte beachten Sie: Einreisende aus Risikogebieten sind verpflichtet auf Aufforderung ein ärztliches Zeugnis vorweisen zu können. Ausreichend hierfür ist das Laborergebnis eines PCR-Test. Falls dieser nicht bereits bei Einreise vorgewiesen werden kann, müssen Einreisende ggf. eine Testung dulden.

Wie verhalte ich mich nach Einreise aus einem Risikogebiet?
Einreisende aus Risikogebieten, die mit dem Flugzeug landen, und kein aktuelles Testergebnis vorlegen, werden direkt am Frankfurter Flughafen getestet. Sowohl das DRK-Testzentrum als auch ein privat betriebenes Testzentrum bieten PCR-Testungen an. Begeben Sie sich danach auf direktem Wege in die eigene Häuslichkeit. Bei negativen Ergebnis sind Sie von den Quarantänebestimmungen befreit.
Die Testzentren am Frankfurter Flughafen sind ausschließlich für Einreisende, die aus ausgewiesenen Risikogebiet einreisen.
Wenn Ihre Einreise aus einem Risikogebiet am Frankfurter Flughafen erfolgt, wird Ihre Aussteigerkarte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt übermittelt. So kann sichergestellt werden, dass alle Einreisenden aus Risikogebieten nachverfolgbar sind.  Das zuständige Gesundheitsamt ist das Gesundheitsamt des ersten Wohnsitzes, an dem Sie gemeldet sind. Zuständig für Einreisende ohne Wohnsitz in Deutschland (z.B. durch Geschäfts- oder Urlaubsreise) ist das Gesundheitsamt des geplanten Aufenthaltsortes.

Wie verhalte ich mich, wenn ich aus einem Risikogebiet komme, aber nicht per Flugzeug einreise?
Einreisende, die auf anderem Wege nach Hessen einreisen (z.B. Auto, Bus, Bahn) können, der Verordnung folgend, bei einem niedergelassenen Arzt bzw. Ärztin oder einem Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung getestet werden. Eine telefonische Voranmeldung ist in jedem Fall dringend notwendig.
Die Testung ist innerhalb von 10 Tagen nach Einreise durchzuführen und ist kostenlos.

Eine Arztpraxis für den Test finden Sie über die Arzt-und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH): https://www.kvhessen.de/coronatests/
Die KV hat eine Liste der Testzentren in Hessen zusammengestellt: https://www.kvhessen.de/presse/servicezeiten-c-koc .

Wie verhalte ich mich, wenn ich aus einem Nicht-Risikogebiet komme?
Für Einreisende, die NICHT aus Risikogebieten einreisen, bestehen in Hessen keine besonderen Regelungen oder Auflagen. Eine kostenlose Testung ist seit dem 15.09.2020 nicht mehr möglich.

Testungen

Wo muss ich das Testergebnis hinsenden?
Das Testergebnis bewahren Sie mindestens 14 Tage auf. Sie müssen dieses an keine Stellen versenden.

Wie kann ich mich testen lassen, wenn ich nach Einreise aus einem Risikogebiet auf direktem Weg in der eigenen Häuslichkeit angekommen bin?

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder in einem Testzentrum Ihrer Wahl. Zum Nachweis Ihrer Reise halten Sie ggf. Unterkunftsbuchungen bereit. Bis zum Testergebnis fallen Sie unter die geltenden Quarantänebestimmungen. Erst mit negativem Ergebnis sind Sie hiervon befreit. Bitte beachten Sie, dass die Testung nur binnen 10 Tagen nach der Einreise kostenlos ist. Überschreiten Sie diese Zeit, müssen die Testkosten privat getragen werden.

Was muss ich machen, wenn mein Test positiv ausfällt?
Fällt Ihr Test positiv aus, so werden Sie zu einem sog. „Indexfall“. Das zuständige Gesundheitsamt erhält den Laborbefund durch das Labor bzw. durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin (je nachdem, wo Sie sich haben testen lassen) und leitet die weiteren Schritte der Quarantänebestimmungen und der Kontaktnachverfolgung ein. Sowohl die Labore als auch die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, positive Befunde direkt zu melden. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt tritt dann mit Ihnen in Kontakt.

Welche Tests werden (nicht) anerkannt?
Bei dem ärztlichen Nachweis muss es sich um eine molekularbiologische Testung – einen sogenannten PCR-Test handeln. Ein Antikörper-Test reicht nicht aus.
Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das RKI unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Am Flughafen Frankfurt kann ich mich testen lassen. Reicht ein negatives Testergebnis, damit ich von den Quarantänebestimmungen befreit bin?

Ja, ein negatives PCR-Testergebnis reicht aus, wenn Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind.

Wenn ich eigentlich nicht aus einem Risikogebiet komme, dort aber während meines Rückflugs zwischenlande und umsteige, falle ich dann auch unter die Quarantänebestimmungen?

Nein. Die Durchreise durch ein Risikogebiet (konkret: unverzügliches Umsteigen am Flughafen) stellt keinen Aufenthalt im Risikogebiet dar.

Einreise zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit

Für Personen, die aus dem Ausland zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einreisen, gilt:
Der Arbeit- oder Auftraggeber muss die Arbeitsaufnahme beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen, wenn die einreisende Person mit mindestens fünf anderen Personen (nicht zwingend des gleichen Arbeit- oder Auftraggeber) gemeinschaftlich untergebracht wird. Hierfür ist das unter Downloads eingestellte Formular zu verwenden.

Ausführliche Fragen und Antworten zum Thema Testungen und Quarantäne finden Sie auf der Seite des BMG

Quelle:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende?fbclid=IwAR3KWmxVZ4rDjYmp8Ff44Gk5d0CEcnIDTov3zZPgyJP955-JxpZ5dPhJPTk