Liebe Eltern,

wie Sie aus der Presse sicher wissen, ist es nun verbindlich für Schüler*innen, die sich im Präsenzunterricht befinden, zweimal pro Woche ein negatives Testergebnis eines Covid-19 Tests vorzuweisen. Dies kann durch einen Antigen-Selbsttest in der Schule erfolgen oder durch das offizielle Ergebnis eines Bürgertests oder eines Tests in einer Arztpraxis nachgewiesen werden. Dabei darf das Ergebnis nicht älter als 72 Stunden sein.

Für die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligungserklärung. Da es sich nun um eine verbindliche Testung handelt, möchte ich Sie bitten, die anliegende -neue- Einwilligungserklärung (noch einmal) auszufüllen und per Mail oder schul.cloud an die Gruppenlehrer*innen zu schicken. Sollten Sie schon eine Einwilligungserklärung abgegeben haben, müssen Sie das neue Formular wegen des geänderten Inhalts (statt Freiwilligkeit, jetzt Verbindlichkeit) noch einmal ausfüllen. Liegt uns keine Einwilligungserklärung oder kein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vor, darf Ihr Kind die Schule ab Montag nicht betreten.

Schüler*innen, die nicht in die Schule gehen, werden weiter im Distanzunterricht betreut. Selbstverständlich werden wir alles daran setzen, unseren hohen Qualitätsstandard auch insoweit zu halten. Wir bitten aber ebenfalls um Verständnis, dass uns das in dieser Ausnahmesituation möglicherweise nicht immer gelingen wird. Bei Bedarf melden sie sich bitte, damit wir dann eine geeignete Lösung im Einzelfall finden können.

Wir werden in unserer Schule ab kommenden Montag immer montags und mittwochs (Gruppe A) und dienstags und donnerstags (Gruppe B) die Antigen-Selbsttests mit den Schüler*innen durchführen. Sie können sicher sein, dass die Kolleg*innen die Selbsttestung sehr sensibel und einfühlsam organisieren und vornehmen werden. Uns ist bewusst, dass dies große Unsicherheiten und auch Ängste bei den Kindern, aber auch bei Ihnen, liebe Eltern, hervorrufen kann. Die Kolleg*innen sind bestmöglich vorbereitet, um Ihre Kinder, möglichst mit Ihrer Unterstützung, durch die neue Situation zu führen. Wir sehen die Selbsttestung als zusätzliche Möglichkeit und halten Sie für sehr wichtig, um die Pandemie schneller in den Griff zu bekommen. Außerdem sehen wir in ihr ein Instrument, unser eigentliches Ziel zu erreichen, Ihren Kindern einen „normalen“ Schulalltag zu gewährleisten.

Sollte ein Kind bei dem Selbsttest ein positives Ergebnis haben, heißt dies erst einmal nur, dass der Verdacht besteht, dass das Kind an Covid-19 erkrankt ist. Wir werden Sie dann umgehend informieren und das Gesundheitsamt benachrichtigen. Auch dies wird sehr sensibel und einfühlsam ohne großes Aufsehen passieren. Den konkreten Ablauf entnehmen Sie bitte den noch einmal angefügten Erläuterungen.

Uns ist bewusst, dass die Testpflicht eine weitere Herausforderung der schon angespannten Situation darstellt. Trotzdem können wir auch diese Situation bewältigen, wenn wir uns gegenseitig vertrauen und gemeinsam handeln.

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie zudem die Informationen auf der Homepage.

Download Einwilligungserklärung (aktuelle Vorlage):

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/einwilligungserklaerung.pdf

Herzliche Grüße,

das Schulleitungsteam