Ab dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines negativen SARS-CoV-2 Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sowie für alle Lehrkräfte.

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Es gibt also zwei Möglichkeiten:

  1. Wir bieten in der Schule jeden Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag einen Selbsttest in der nach Stundenplan ersten Schulstunde für die Gruppe im Präsenzunterricht und die Kinder in der Notbetreuung an.
  1. Sie nutzen die kostenlosen Testzentren der Stadt Kassel. Eine Liste finden Sie hier: https://www.kassel.de/coronatest#Corona-Teststellen_in_der_Stadt_Kassel. Bitte beachten Sie, dass die dort ausgestellten Bescheinigungen nur 72 Stunden gültig sind. (Wenn Sie also z.B. am Samstag dort einen Test machen, gilt er für den Montag. Am Dienstag müssen Sie uns einen neuen Test vorlegen. Deshalb lohnt es sich, diesen Test spät am Sonntag dort zu machen oder halt unser Testangebot zu nutzen.

Schüler*innen, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.

Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zu Hause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen.

Das Land Hessen bittet Sie dringend, der Teilnahme Ihres Kindes an den Tests in der Schule zuzustimmen bzw. diese zu ermöglichen. Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule am ersten Schultag mit Präsenzunterricht bzw. Notbetreuung vorgelegt wird. Sie können die Einwilligungserklärung Ihrem Kind mitgeben oder per Mail bzw. schul.cloud an die Gruppenlehrer*innen schicken.

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/einwilligungserklaerung.pdf (aktuelles Dokument)

Der Testablauf

Die Schüler*innen werden bei den Testungen von ihren Lehrkräften begleitet. Der Abstrich wird direkt im vorderen Nasenbereich erfolgen. Nach spätestens 15 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden.

Auf der Website des Hessischen Kultusministeriums sind einige häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQs) zusammengestellt:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen

Informationen zur Durchführung der Selbsttests und kindgerechte Erläuterungen zu den einzelnen Schritten können Sie unter folgenden Links ansehen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982

https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Was passiert, wenn der Test in der Schule positiv ausfällt?

Ein/e Schüler*in mit einem positiven Test kann nicht weiter am Unterricht teilnehmen. Die Eltern der/des Schülers/in werden umgehend kontaktiert und gebeten, die/den Schüler*in abzuholen. Der Heimweg soll möglichst nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Bis zur Abholung wartet die/der Schüler*in in einem separaten Raum und wird pädagogisch sensibel begleitet.

Das Gesundheitsamt wird auf Basis des Infektionsschutzgesetzes von der Schule informiert. Zudem muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für einen solchen PCR-Test an Ihre Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben; nach dem Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests, insbesondere im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige weitere Maßnahmen.

Weitere Infos finden Sie hier:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen#Was ist die Folge bei einem positiven Testergebnis

Hier finden Sie den Brief des Kultusministeriums an die Eltern mit allen Informationen:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021

Den Brief gibt es auch in einfacher Sprache sowie in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch.

Die Schulleitung

Das sagt die Leiterin des staatlichen Schulamts Kassel:

Bericht der HNA – Stellungnahme SA Kassel

Schulbetrieb nach den Osterferien

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz haben am 12.4.21 über die weiteren Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie informiert.

Keine weiteren Öffnungen

„Verlässlichkeit und Sicherheit sind für unsere Schulen in diesen Zeiten von großer Bedeutung. Gleichzeitig müssen wir als Landesregierung jederzeit auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren. Es schmerzt mich sehr, dass wir aufgrund der sich bedauerlicherweise weiterhin negativ entwickelnden Infektionszahlen anders als geplant nach den Osterferien ab dem 19. April zunächst keine weiteren Öffnungen in den Schulen vornehmen können. Wir starten folglich nach den Ferien so, wie es Eltern und Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte vor den Ferien gewöhnt waren“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Dies bedeutet: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, wobei bei einer sich bessernden Infektionslage selbstverständlich auch vorher neue Entscheidungen bzw. weitere Öffnungen möglich sind.

Teststrategie an Schulen

„Den Präsenz-Schulbetrieb werden wir darüber hinaus intensiv mit einer Test-Strategie, die ab dem 19. April ein negatives Testergebnis als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte am Präsenzunterricht macht, begleiten. Die Testverpflichtung ist derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb. Darin haben uns auch die Rückmeldungen unserer Pilot-Schulen, die den Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt haben, bestätigt.“ Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/schulbetrieb-nach-den-osterferien

Hier finden Sie einen Brief an alle Eltern: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021